Beratung über Hilfsmittelversorgung
SPEZIELLE WUNDBEHANDLUNG
Beratung über Hilfsmittelversorgung
HÄUSLICHE VERSORGUNG
PFLEGEKONTROLLBESUCHE
Grundpflege
Alle Arten der Behandlungspflege
Krankenhausnachsorge
Die Pflegekasse unterscheidet zwischen
technischen Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Notrufsystem) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (z.B. Einmalhandschuhe oder Inkontinenzartikel).
Unabhängig von dem Pflegegrad haben Sie nur bei häuslicher Pflege einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Ihr Bedarf wird bei einer Begutachtung geprüft. Da Hilfsmittel nur auf Antrag gewährt werden, empfiehlt es sich, vor dem Erwerb die Bewilligung durch die Pflegeversicherung abzuwarten oder beim zuständigen Kostenträger nachzufragen. Wenn ein Hilfsmittel nach § 40 SGB XI von einer Pflegefachkraft im Rahmen der Leistungserbringung der häuslichen Pflegehilfe nach § 36 SGB XI oder der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI empfohlen wird, ist eine weitergehende fachliche Überprüfung durch die Versicherung bezüglich der Notwendigkeit nicht erforderlich. Ist das Pflegehilfsmittel nicht im Pflegehilfsmittel Verzeichnis aufgeführt, müssen die Pflegekassen bzw. die Versicherungsunternehmen die Kosten nicht übernehmen. Das Pflegehilfsmittel Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert.