Richter & Richter, ambulanter Pflegedienst in Kempten

Beratung über Hilfsmittelversorgung

Richter & Richter, ambulanter Pflegedienst in Kempten
Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel  sind Geräte und Sachmittel, die dazu beitragen, Ihnen die häusliche Pflege zu erleichtern und Ihre Selbstständigkeit zu erleichtern. Die Versorgung soll zudem zur  psychischen und physischen Entlastung von Angehörigen oder anderen Pflegepersonen beitragen und eine würdevolle Pflege ermöglichen.

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen

technischen Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Notrufsystem) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (z.B. Einmalhandschuhe oder Inkontinenzartikel).
Unabhängig von dem Pflegegrad haben Sie nur bei häuslicher Pflege einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Ihr Bedarf wird bei einer Begutachtung geprüft. Da Hilfsmittel nur auf Antrag gewährt werden, empfiehlt es sich, vor dem Erwerb die Bewilligung durch die Pflegeversicherung abzuwarten oder beim zuständigen Kostenträger nachzufragen. Wenn ein Hilfsmittel nach § 40 SGB XI von einer Pflegefachkraft im Rahmen der Leistungserbringung der häuslichen Pflegehilfe nach § 36 SGB XI oder der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI  empfohlen wird, ist eine weitergehende fachliche Überprüfung durch die Versicherung bezüglich der Notwendigkeit nicht erforderlich. Ist das Pflegehilfsmittel nicht im Pflegehilfsmittel Verzeichnis aufgeführt, müssen die Pflegekassen bzw. die Versicherungsunternehmen die Kosten nicht übernehmen. Das Pflegehilfsmittel Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert.