Pflegekontrollbesuche (Beratungsbesuche für Pflegekasse)
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und dieser Pflegegeld bezieht, dann gehört eine regelmäßige Überprüfung der Pflege bis zu 4 Mal im Jahr je nach Pflegegrad durch eine Fachpflegekraft zu den Leistungsbedingungen der Pflegekasse. Diese Einsätze haben neben einer Kontrollfunktion in erster Linie jedoch die Chance der Beratung, z.B. zu Höherstufungen, zur Beschaffung von Hilfsmitteln und den Umgang damit, zur Schmerzbehandlung und Pflegetechniken. Gern beraten wir Richter & Richter Ihr Pflegedienst Sie vor Ort und erinnern Sie an den nächsten Termin.