Richter & Richter, ambulanter Pflegedienst in Kempten

Krankenhausnachsorge

Richter & Richter, ambulanter Pflegedienst in Kempten

Nach dem Krankenhausaufenthalt gibt es verschiedene Möglichkeiten der Nachsorge.  Diese reichen von der Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst zur häuslichen Pflege, über die Nutzung von Pflegesachleistungen bis hin zum Einzug in stationäre Pflegeeinrichtungen.

Der behandelnde Krankenhausarzt entscheidet in Abstimmung mit dem Patienten, welche Krankenhausnachsorge nötig ist. Darüber hinaus muss das Krankenhaus den Patienten darüber informieren, welche Versorgungsmöglichkeiten (wie z.B. ein Kur- oder Reha Aufenthalt, Kurzzeitpflege, oder notwendige Hilfsmittel) nach der Krankenhausentlassung angebracht sind.
Wichtig ist, dass eine unkomplizierte Überleitung des Patienten in die Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus gewährleistet ist. Das Krankenhaus darf den Patienten erst entlassen, wenn die weitere Versorgung geklärt ist. Das Recht auf diese „Krankenhausnachsorge“ hat jeder, der voll- oder teilstationär behandelt wurde. Dies ist gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen oft wichtig.